Der Rollout in Deutschland kann längst mit Projekten wie dem Bau des Berliner Flughafens mithalten. Absurde Zeitpläne, undurchdachte Gesetze, Start, Stopp, Start, Stopp. Ursprünglich sollte der Rollout in Deutschland nach MsbG bereits 2017 starten, da laut der EU-Richtlinie 2009/72/EG bis zum Jahr 2020 mindestens 80% der Verbraucher mit iMSys ausgestattet sein sollten. Bis 2020 wurde allerdings auf die Zertifizierung der Hersteller und die Markterklärung vom BSI gewartet, dann Corona, Energiekrise und zuletzt im Mai 2022 das OVG-Urteil, das die Rücknahme der Allgemeinverfügung zum Smart-Meter-Rollout ankündigte und Netzbetreiber und gMSB wieder stoppen ließ.
Der Rollout in Deutschland kann längst mit Projekten wie dem Bau des Berliner Flughafens mithalten. Absurde Zeitpläne, undurchdachte Gesetze, Start, Stopp, Start, Stopp. Ursprünglich sollte der Rollout in Deutschland nach MsbG bereits 2017 starten, da laut der EU-Richtlinie 2009/72/EG bis zum Jahr 2020 mindestens 80% der Verbraucher mit iMSys ausgestattet sein sollten. Bis 2020 wurde allerdings auf die Zertifizierung der Hersteller und die Markterklärung vom BSI gewartet, dann Corona, Energiekrise und zuletzt im Mai 2022 das OVG-Urteil, das die Rücknahme der Allgemeinverfügung zum Smart-Meter-Rollout ankündigte und Netzbetreiber und gMSB wieder stoppen ließ.
Aber ist jetzt ein Licht am Ende des Tunnels zu sehen? Bereits am 20. Oktober 2022 hat Robert Habeck auf der dena-Veranstaltung „Neustart des Smart-Meter-Rollouts“ – bei der auch unser Geschäftsführer zugegen war – einige Punkte vorgestellt, die das BMWK nun angehen will. Unter anderem wurde dort schon eine Änderung des Messstellenbetriebsgesetz angekündigt – allerdings mit dem Beisatz „Die Änderung wird nicht Ende Oktober kommen, aber wir sollten schauen, dass es nicht 2027 wird“.
Was lange währt…
Dass das BMWK aber nun doch so schnell reagiert, hätten wir uns nicht träumen lassen. Der Entwurf wurde am 29. November veröffentlicht und soll noch im Dezember verabschiedet werden.
Aber was sind die größten Neuerungen?
Weniger Zuständigkeiten für das BSI
Nicht nur die Markterklärung durch das BSI soll wegfallen, insgesamt sollen nach und nach weitere Kompetenzen vom BSI auf das BMWK übertragen werden, um dem BMWK mehr Steuerungsmöglichkeiten an die Hand zugeben. Das BSI soll sich dadurch hauptsächlich auf die Standardisierung der Smart Meter Gateways fokussieren können.
Entfallen der Drei-Hersteller-Regel
Bisher mussten für jede Aktualisierung der Smart Meter Gateways drei unabhängige Hersteller vom BSI zertifiziert werden, bevor der Einbau starten konnte. Diese Regel entfällt nun, was die Schnelligkeit des Rollouts nun vom innovativsten Hersteller abhängig macht. Abgesehen davon soll der Rollout auch viel agiler gestaltet werden, d.h. der flächendeckende Einsatz mit den bereits zertifizierten Geräten soll für die meisten Einbaufälle starten – bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch unter 20.000 kWh oder einer Erzeugungsleistung bis 25 kW Leistung. Neue Steuerungsfunktionen sollen dann nach und nach über Updates freigeschaltet werden.
Zieljahr 2030
Die neuen Rolloutfristen sollen sich vorrangig am Jahr 2030 orientieren – d.h. 95% aller auszustattenden Messstellen sollen bis Ende 2030 ausgebaut werden. Dazu ist neben der 10%-Quote ein weiterer Meilenstein für einen 50%-Pflichtausbau bis Ende 2028 zugekommen. Dafür wurde allerdings der 10%-Pflichteinbau von 2023 auf 2025 geschoben – was den Rollout wiederum eher verlangsamen als beschleunigen könnte.
1:n Metering als neues Modell
Das 1:n Metering soll die Möglichkeit schaffen, ein SMWG an einen Netzanschluss anschließen zu können. Dadurch könnten mehrere Zähler, Verbraucher und Ladeeinrichtungen über ein SMGW gebündelt werden. Das soll maßgeblich zur Wirtschaftlichkeit des Rollouts beitragen, einen „Full-Rollout“ ermöglichen und auch Quartierslösungen zulässig machen. Außerdem müssten so weniger Geräte verbaut werden.
Gesenkte Kosten für den Anschlussnutzer erhöhen Akzeptanz
Die Kosten des SMGWs sollen nun doch zwischen Verbraucher und Netzbetreiber aufgesplittet werden – d.h. der Preis für den Verbraucher ist bei 20€/Jahr gedeckelt, während der Netzbetreiber die Restkosten in Höhe von 10-80€ übernimmt. Das soll die Akzeptanz für den Verbraucher erhöhen – und das freut auch uns, denn bisher ist die Kosten-Nutzen-Relation für den Anschlussnutzer noch sehr unausgeglichen. Mit geringeren Kosten und dafür mit der Möglichkeit eine smarte Transparenzsoftware zu erhalten, könnte beim aktuellen Energiespardruck Abhilfe geschaffen und für den Verbraucher ein echter Nutzen präsentiert werden.
Netzbetreiber verantwortlich für effiziente Netzplanung
Und nicht nur für die Kostensplittung nimmt die Novelle die Netzbetreiber in die Pflicht: Als neue Herausforderungen gelten z.B. ein datengestützter Netzbetrieb und eine effiziente, nachhaltige Netzplanung. Um die durch die SMGW erbrachten Netzzustandsdaten an einem Ort systematisch überwachen zu können und einen effizienten Netzbetrieb zu gewährleisten, wäre auch hier neben den Zählern eine Energiemanagement-Plattform unerlässlich.
Beschleunigte Einführung dynamischer Tarife
Auch dynamische Stromtarife sollen die Akzeptanz für Smart Meter erhöhen, da sie Letztverbrauchern helfen, ihren Strombezug in kostengünstigere Zeiten, z.B. wenn viel Erneuerbare Energie erzeugt wird, zu verlagern. Die Einführung dynamischer Tarife soll daher nun ab 2026 für alle Lieferanten gelten, unabhängig von der Zahl der Endverbraucher. Eine Chance auch für uns als Softwarelieferant, der es möglich macht, dynamische Tarife und Stromverbrauch zu überwachen. Aber wie alles im Energiemarkt braucht auch diese Regelung wieder eine sehr lange Übergangszeit, da die dynamischen Tarife sehr viele prozessuale Anpassungen erfordern.
Vorzeitige Ausstattung auf Nachfrage
Eine zusätzliche Beschleunigung könnte der Rollout durch die „vorzeitige Ausstattung auf Nachfrage“ erhalten. Wenn z.B. ein Anlagenbetreiberexplizit nach einem intelligenten Messsystem fragt, muss der MSB binnen 4 Monaten das iMSys einbauen. Hierzu gibt es aber noch keine weiteren Regelungen und der Verbau innerhalb von 4 Monaten wird von der Branche grundsätzlich als sehr kurz bewertet. Fraglich ist daher, inwiefern diese Maßnahme in der Praxis umgesetzt werden kann.
Unser Fazit als Dienstleister für Energiemanagement- und Transparenzsoftware
Dass das Gesetz so schnell kam, zeigt, dass endlich etwas passieren soll. Die Verantwortlichkeiten auf das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz umzulegen, wird hoffentlich auch in den kommenden Jahren dazu beitragen, dass die Politik schneller reagieren kann. Die Ideen und neuen Ansätze adressieren zu großen Teilen die bisherigen Mängel und Ungereimtheiten im alten Messstellenbetriebsgesetz. Für uns kommt jeder neue Punkt aber auch wieder mit neuen Herausforderungen und einem „Aber“ daher, wie zum Beispiel die Verschiebung der 10%-Quote der Pflichteinbaufälle von Ende 2023 auf Ende 2025. Natürlich benötigen alle Marktakteure eine gewisse Vorlaufzeit – doch der Rollout und die dazugehörigen Verpflichtungen sind nicht erst in diesem Jahr erfunden worden. Die Verlegung der Timeline könnte dazu führen, dass die Thematik wieder bis 2025 ausgesessen wird – nur um 2025 festzustellen, dass alles zu schnell kam und nun so spontan nicht umgesetzt werden kann.
Mit einigen Punkten soll die Akzeptanz der Smart Meter in der Bevölkerung erhöht werden (dynamische Tarife, Kostensplittung, etc.). Aber der Nutzen ist immer noch nicht vollständig klar. Hier fehlt noch ein konkreter Plan, um den Verbrauchern klarzumachen, welche Vorteile sie aus den Daten ziehen können – und dass z.B. die jährlichen Kosten der Smart Meter vernachlässigbar sind, wenn man sie gegen die Einsparpotenziale rechnet, die man mithilfe einer Visualisierungssoftware erkennen kann.
Die Energiepreise steigen jetzt. Die Not zum Energiesparen wird jetzt immer größer. Wir hoffen darauf, dass genug Versorger, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber die neuen Rolloutziele als Chance sehen und nun endlich ins Handeln kommen. Wir sehen hier eine große Chance in der Bündelung von Smart Meter und Software – denn die digitalisierte Infrastruktur alleine reicht nicht aus, um Effizienz- und Energieeinsparpotenziale sichtbar zu machen.