DAS FORDERT DIE Heizkostenverordnung
Was kommt auf die immobilienwirtschaft zu?
Die Energieeffizienz-Direktive (EED) der EU soll zu einer effizienteren Nutzung von Ressourcen führen und so den Ausstoß von CO2-Emissionen reduzieren und mehr zum Klimaschutz beitragen. Als größter Klimasünder mit etwa einem Viertel des deutschen Energieverbrauchs soll insbesondere die Immobilienwirtschaft in die Pflicht genommen werden, bis zum Jahr 2030 den Verbrauch um 32,5% gegenüber dem Verbrauch von 2007 reduzieren. Die Umsetzung der EED in nationales Recht tritt ab sofort durch die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft.
Diese Pflichten kommen auf Sie zu:
Diese Pflichten kommen auf Sie zu:
Pflicht für fernauslesbare Messtechnik
(ab Inkrafttreten für Neuinstallationen, ab 2027 für sämtliche Messtechnik)
Ab 2022: Pflicht zur Übermittlung der unterjährigen Verbrauchsinformationen
(Sobald fernauslesbare Messtechnik vorhanden: ab 2022 mindestens monatlich innerhalb der Heizperiode)
Sie suchen zusätzlich dazu eine Möglichkeit zur digitalen unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI), um die FFVAV gesetzeskonform umzusetzen?
Informieren Sie sich hier über unser Angebot.
Informieren Sie sich hier über unser Angebot.